Hier sehen Sie die Lösung um im Shop eine der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Laut Preisangabenverordnung (PAngV) muss bei entsprechenden Artikeln, neben dem Verkaufspreis, auch der Grundpreis angegeben werden. Nach der Verordnung muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe vom Verkaufspreis stehen. Die Bezeichnung für den Grundpreis (Kilogramm, Liter etc.) können Sie frei wählen.
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